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Vorwort
Inhalt
1.Das Klima als öffentlicher Belang in der Bau­­leit­­planung
2.Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
3.Energiebewusste Bauleitplanung
4.Methoden der Informations­­­gewinnung für die Planung (Messungen, Windkanal, Numerische Modellierung)
5.Klima- und Lufthygienekarten als Hilfsmittel in der Bauleitplanung
(Beispiel: Klimaatlas Verband Region Stuttgart)
6.Empfehlungen für die Planung
6.1Erhaltung und Gewinnung von Vegetationsflächen
6.1.1Landschafts- und Grünordnungsplan
6.1.2Maßzahlen zur Beschreibung der "grünen" Nutzung
6.1.3Vermeidung der Bodenversiegelung durch Grün- und Wasserflächen
6.1.4Dachbegrünung
6.1.5Fassadenbegrünung
6.2Sicherung des lokalen Luftaustausches
6.2.1Kaltluftentstehung
6.2.2Frischluftzufuhr
6.2.3Grünzüge
6.2.4Günstige Siedlungs- und Bebauungsformen
6.3Maßnahmen zur Luftreinhaltung
6.3.1Bereich Gewerbe und Industrie
6.3.2Bereich Hausbrand
6.3.3Bereich Verkehr
6.4Planungsbezogene Stadtklimauntersuchungen
7.Literaturverzeichnis
8.Thematische Websites
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EMPFEHLUNGEN FüR DIE PLANUNG
   
 6.2.2 Frischluftzufuhr

Wenn Kaltluftentstehungsgebiete im Einzugsbereich der Täler und Hangeinschnitte (Klingen) liegen, die zur Siedlung führen, sind damit die natürlichen Bahnen der Zufuhr frischer Kaltluft vorgegeben, da die kühlere Luft stets zu den tieferen Stellen des Geländes fließt. Die Intensität hängt von der Größe des Einzugsgebietes, der Hangneigung, der Weite der Täler und der Hindernisfreiheit ab. Saubere Frischluft kann durch lokale Luftströme aber nur dann herangeführt werden, wenn die Natur in der Umgebung und in den größeren Parkanlagen der Städte noch intakt und durch Schadstoffe nicht übermäßig vorbelastet ist.

Hindernisse für den Kaltluftfluss können sein: Talverengungen, Dämme, Lärmschutzwälle oder -wände, Baumriegel quer zum Talverlauf, vor allem aber Verbauungen durch größere Gebäude oder gar geschlossene Siedlungskörper. An Hindernissen staut sich die Kaltluft mit stark absinkenden Temperaturen und vermindertem Luftaustausch im Bereich vor und hinter dem Hindernis (Gefahr von Früh- und Spätfrost, verstärkte Nebelbildung). Vor allem über bebauten Gebieten führt die Zuführung von Wärme zur Verminderung von Reichweite und Wirkung des Kaltluftflusses.

Unter diesem Aspekt sind auch Straßenzüge zu sehen, welche in Strömungsrichtung der Kaltluft verlaufen, auch wenn sie als hindernisfreie Schneisen für den bodennahen Luftaustausch insgesamt förderlich sind. Bei talquerenden Straßen indessen spielt die Thermik des schmalen Straßenbandes eine untergeordnete Rolle, wobei in diesem Fall die Hinderniswirkung reliefverändernder Maßnahmen (Straßendämme, Lärmschutzeinrichtungen) dominiert.

Die übergemeindliche Planung hat dafür zu sorgen, dass regionale Entstehungsgebiete der Kaltluft ihre spezielle Funktion erfüllen können. Dazu gehört die Freihaltung der offenen Flächen von Bebauung und gegebenenfalls auch von Aufforstung.

Soweit zur Stadt hin geneigte Hänge bereits bewaldet oder für eine Bewaldung vorgesehen sind, ist zwischen Waldrand und Bebauung jeweils eine ausreichend große Fläche freizuhalten, um den Abfluss der bei Tag besonders wertvollen Kaltluft aus dem Stammraum des Waldes zu gewährleisten.

Die Täler und sonstigen für die Frischluftzufuhr wichtigen Taleinschnitte sind als Frischluftbahnen zu erhalten und sollten insbesondere weitgehend von einer Bebauung freigehalten werden. Eine starke Behinderung stellen querstehende Gebäude im unteren Talverlauf dar. Aber auch stärkere Niveausprünge im Längsprofil des Tales sind zu vermeiden. Quer zum Tal verlaufende Baumreihen und Baumgruppen sind ebenfalls für den bodennahen Luftaustausch hinderlich. Soweit im Einzelfall erforderlich, kann durch Abholzung oder Auslichtung eine Behinderung der Kaltluftströme beseitigt werden. Gegebenenfalls ist durch Aufforstung an anderer Stelle in der Art einer Verkorkung eine gewollte Richtungsänderung der Luftströme zu bewirken. Siedlungskörper sollten nicht in die Täler hineinwachsen.

Rechtliche Grundlagen

Die Freihaltung der Frischluftbahnen ist durch entsprechende Nutzungsdarstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen sicherzustellen (z.B. als Grünfläche, Sport und Spielanlagen oder als Fläche für die Landwirtschaft). Auch die Festsetzung der Mindestgröße von Baugrundstücken (§ 9 (1) 3. BauGB) kann im Sinne von Abschnitt 6.1.3 die Durchlüftungsmöglichkeit eines Gebietes fördern.

In der Begründung zum Flächennutzungsplan (§ 5 (5) BauGB) bzw. in der Begründung zum Bebauungsplan (§ 9 (8) BauGB) ist auf die lokalklimatische Bedeutung der betreffenden Flächen für die Frischluftversorgung des Siedlungsraumes besonders einzugehen.

 
 
 
Abb. 6/13: Durchlüftete Stadt
 
Abb. 6/14: Damm als Hindernis; Brücke bremst Kaltluftstrom nicht
 
Abb. 6/15: Baumriegel als Hindernis; Bebauung als Hindernis
 
Abb. 6/16: Hangbebauung
 
Abb. 6/17: "Verkorkung"
 
Abb. 6/18: Umlenkung eines Kaltluftstroms