|
|
EMPFEHLUNGEN FüR DIE PLANUNG | |
| | |
6.2.3 Grünzüge |
Neben der Bedeutung der Grünflächen für die Freihaltung von Frischluftbahnen ist ihre Funktion als Gliederungselement in der Siedlungslandschaft besonders zu beachten. Grünflächen sind dabei umso wirkungsvoller, je ausgedehnter sie sind. Genügend Grünflächenanteile haben eine klimaregulierende Funktion. Besonders günstig ist im allgemeinen die Anlage von Wiesenflächen mit lockerem Baumbestand und Sträuchern.
Zur Trennung von Wohngebieten und den emittierenden Industrie- und Gewerbegebieten sowie den stark befahrenen Durchgangsstraßen sind Grüngürtel besonders geeignet. Sie wirken als Abstandshalter, begünstigen den Luftaustausch und bewirken eine Verdünnung der Luftschadstoffe (vgl. Abschnitt 6.3.3). Zudem halten sie wie ein Filter staubförmige Schadstoffe zurück. Grünzäsuren stellen nicht nur stadträumliche Gliederungselemente dar, sondern bedeuten zugleich auch Unterbrechungen der für den Siedlungsraum charakteristischen Wärmeinsel, was kleinräumige Luftaustauschvorgänge zwischen unterschiedlich temperierten Bereichen und zwischen den so gegliederten Orts- bzw. Stadtteilen fördert.
Rechtliche Grundlagen
Die Realisierung einer im Sinne des Stadtklimas sinnvollen Zuordnung von bebauten und unbebauten (Grün-) Flächen bedarf eines darauf abgestimmten Ineinandergreifens von Landschaftsplan / Flächennutzungsplan und Grünordnungsplan / Bebauungsplan (vgl. Abschnitt 6.1.1). Klima- und Lufthygienekarten stellen dabei - wie im Kapitel 5 dargelegt - eine unverzichtbare fachliche Grundlage dar.
|
|
| |
|
Abb. 6/19: Durschlüftungspotential der Innenstadt von Freiburg im Jahresmittel Quelle: IMA, RICHTER u. RÖCKLE, 2003 |
|