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EMPFEHLUNGEN FüR DIE PLANUNG | |
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6.3 Maßnahmen zur Luftreinhaltung |
Eine wesentliche Verbesserung des Stadtklimas kann durch die Verringerung der Emissionen und damit einer Reduzierung der Luftverschmutzung erreicht werden. Die Verkehrsplanung und Konzepte der Energieversorgung sind im kommunalen Bereich besonders geeignet, auf die Schadstoffemission Einfluss zu nehmen. Ebenso spielen Zustand und Versorgung der kommunalen Gebäude eine wichtige Rolle, auch hinsichtlich einer Vorbildfunktion für private Gebäudeeigentümer.
Am anderen Ende der Kausalkette Emission (Freisetzung) - Transmission (Ausbreitung) - Immission (Einwirkung) kann eine sachgerechte planerische Reaktion auf erkannte und richtig bewertete Immissions-Belastungssituationen das Ausmaß von "Betroffenheit" mindern.
Die dritte Säule der planerischen Luftreinhaltung betrifft das Bindeglied zwischen Emissionen und Immissionen: Die zeitliche und räumliche Variation der Luftbelastung hängt bei gegebener Schadstoffquellrate von den meteorologischen Ausbreitungsbedingungen ab. In welchem Umfang die gebaute Stadt hier Einfluss nimmt, geht aus Kapitel 2 hervor. Die Berücksichtigung der Ausbreitungsklimatologie ist nicht nur im Hinblick auf die richtige Standortwahl bei der Industrieansiedlung notwendig, sondern ebenso bei weiteren emittierenden Nutzungen wie Müllverbrennungsanlagen, Mülldeponien, Kläranlagen sowie bei der Trassierung neuer Straßen. Für besonders immissionsempfindliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Freibäder, Spielplätze, Altersheime sind spezielle Standortüberlegungen unerlässlich.
Das Planungsrecht und das Immissionsschutzrecht weisen zahlreiche Verflechtungen und Querbezüge auf, welche in der städtebaulichen Planung beachtet werden müssen. So ist es nicht denkbar, dass Festsetzungen zum Immissionsschutz im Bebauungsplan hinter den immissionsschutzrechtlich normierten Anforderungen zurückbleiben oder diese gar außer Kraft setzen.
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Abb. 6/28: Hausbrand-Emissionen |
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