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CHARAKTERISTIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN DES STADTKLIMAS | |
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2.11.2 Vermeidung des Klimawandels |
In internationalen Vereinbarungen wurden Vereinbarungen zur Vermeidung des Klimawandels getroffen. Als Folge der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben mehr als 192 Staaten eine Klimarahmenkonvention ratifiziert, mit der sich die Vertragsstaaten verpflichten, die Stabilisierung der Treibhausgase auf einem Niveau zu erreichen, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Im Juni 2012 fand mit Rio +20 erneut ein Gipfeltreffen in Brasilien statt, das unter dem Titel "Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung" lief. Diese Rio-Ziele wurden in weiteren Konferenzen, so 1997 in Kyoto, konkretisiert. Das Kyoto-Protokoll setzte verbindliche Reduktionen der Treibhausgase bis 2012 vor. Die Vertragsstaaten haben inzwischen einen Fahrplan über Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode vereinbart. Mit dem Vertragswerk der Konferenz von Rio haben sich die Unterzeichnerstaaten, so auch Deutschland, für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Sie haben sich ausdrücklich verpflichtet, auch auf kommunaler Ebene eine "lokale Agenda 21" anzustoßen. Lokale Agenda 21 bedeutet frei übersetzt: Was zu tun ist auf lokaler Ebene, um im 21. Jahrhundert die Zukunft unserer Kinder zu sichern.
Folglich sind Städte und Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgerufen, der Bedrohung durch den Treibhauseffekt entgegenzutreten. Das weitere Ansteigen der klimaschädlichen Emissionen, die zum Großteil durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, muss verhindert werden. Städte und ihre Einwohner spielen bei der Reduzierung der Treibhausgase eine bedeutende Rolle. Hier gibt es erhebliche Potentiale, diese Gase zu mindern. Dies betrifft insbesondere den Raumwärmebereich und den Verkehrssektor (Abb. 2/29).
Viele größere Städte haben inzwischen Klimaschutzkonzepte erarbeitet. So hat auch die Landeshauptstadt Stuttgart ein Klimaschutzkonzept (Abb. 2/29a) entwickeln lassen (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART, 1997), das umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz enthält.
Mit Bezug zur Planung sind insbesondere zu nennen:
Verkehrsreduzierende Bauleitplanung
Förderung des Radverkehrs
Städtische Parkraumkonzepte
Siedlungsstrukturelle Maßnahmen
Energiebewusste Bauleitplanung
Förderung der Niedrigenergiehausbauweise
Förderung der Nahwärmeversorgung aus Blockheizkraftwerken
Planung von Standorten für Windenergieanlagen
Wirksamer Klimaschutz verlangt von allen Beteiligten Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht, um Maßnahmenkonzepte nicht nur zu entwickeln sondern auch umzusetzen.
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Abb. 2/29: CO2-Entwicklung in Stuttgart | |
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Abb. 2/29a: KLIKS-Logo, Klimaschutzkonzept Stuttgart
Weitere Infos zu KLIKS unter: www.stadtklima-stuttgart.de |
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