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Vorwort
Inhalt
1.Das Klima als öffentlicher Belang in der Bau­­leit­­planung
2.Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
2.1Allgemeines
2.2Urbaner Wärmehaushalt
2.3Urbane Wärmeinsel
2.4Feuchte/Niederschlag/Vegetation
2.5Wind
2.6Bioklima
2.7Luftaustausch
2.8Schadstoffemissionen
2.8.1Der Verkehr als Schadstoffquelle
2.8.2Rechnerische Abschätzung der Verkehrsimmissionen
2.9Schadstoffbelastungen und Grenzwerte
2.9.1Grenz-/Beurteilungswerte
2.10Schadstoffwirkung
2.11Der Klimawandel
2.11.1Klimawandel in Deutschland
2.11.2Vermeidung des Klimawandels
2.11.3Anpassung an den Klimawandel
3.Energiebewusste Bauleitplanung
4.Methoden der Informations­­­gewinnung für die Planung (Messungen, Windkanal, Numerische Modellierung)
5.Klima- und Lufthygienekarten als Hilfsmittel in der Bauleitplanung
(Beispiel: Klimaatlas Verband Region Stuttgart)
6.Empfehlungen für die Planung
7.Literaturverzeichnis
8.Thematische Websites
Impressum
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CHARAKTERISTIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN DES STADTKLIMAS
   
 2.9.1 Grenz-/Beurteilungswerte

Die in der TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) genannten Immissionswerte (s. a. Tab. 2/5) dienen der lufthygienischen Beurteilung „genehmigungsbedürftiger Anlagen“. Unterschieden werden dabei der Immissions-Jahreswert (Konzentrationswert eines Stoffes gemittelt über ein Jahr), der Immissions-Tageswert (Konzentrationswert als Tagesmittel mit der zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahl der Tage pro Jahr) und der Immissions-Stundenwert (Konzentrationswert als Stundenmittel mit der zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahl der Stunden pro Jahr). Werden diese Werte an bestimmten Beurteilungspunkten nachweislich eingehalten, sind die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Anlage gegeben.

Der Nachweis wird geführt, indem für den jeweiligen luftverunreinigenden Stoff Immissionskenngrößen für die Gesamtbelastung aus den Kenngrößen für die Vorbelastung und die Zusatzbelastung gebildet und mit den zugehörigen Immissionswerten verglichen werden. Die Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der durch das beantragte Vorhaben voraussichtlich hervorgerufen wird. Die Ermittlung der Vorbelastung erfolgt nach dem gleichfalls in der TA Luft festgelegten Verfahren, das sich auf einzelne Beurteilungspunkte bezieht.

Die Immissionswerte der TA Luft sind also keine Planungsrichtwerte, sie werden vielmehr häufig auf entsprechende Beurteilungssituationen übertragen, da sie den immissionsschutzrechtlichen Begriff der „schädlichen Umwelteinwirkung“ bzw. des „Schutzes der menschlichen Gesundheit und vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen“ definieren, in Teilbereichen analog zu den Grenzwerten der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen).

Diese haben besondere Bedeutung erlangt, da hierzu Messungen direkt im Straßenraum erforderlich sind. Mit der Überschreitung dieser Grenzwerte muss in stark befahrenen Stadtstraßen gerechnet werden. Der 39. BImSchV liegt die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU zugrunde (EU 2008/50/EG). Bei Überschreitung der Grenzwerte sind Luftreinhaltepläne zu erstellen, die es ermöglichen, verkehrslenkende bzw. verkehrsbeschränkende Maßnahmen durchzuführen, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu reduzieren (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART, 2005 und 2010). In zahlreichen stark befahrenen Straßenschluchten in den Städten sind die Grenzwerte für NO2 und Staub (PM10) überschritten und werden es auch noch weiterhin sein.

Für die Bauleitplanung hat dies zur Folge, dass man auch in Zukunft bei der Planung die Auswirkungen von Straßen nicht nur bezüglich des Lärms, sondern auch bezüglich der Abgasbelastung intensiv zu untersuchen und in der Planung zu berücksichtigen hat.

Gesundheitsbezogene Leitwerte wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2011) erlassen. Die Festlegung „Maximaler Immissions- Werte“ (MI-Werte) (VDI-RICHTLINIE 2310) durch die VDI Kommission Reinhaltung der Luft zielt darauf ab, eine Gesundheitsschädigung des Menschen, insbesondere auch von Kindern, Alten und Kranken, selbst bei langfristiger Einwirkung zu vermeiden und Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor Schädigung zu schützen. Zur Gesundheit gehört dabei auch das Wohlbefinden des Menschen, das von seiner biologischen und materiellen Umwelt mitbestimmt wird. Bei den MI-Werten handelt es sich um rein wirkungsbezogene, wissenschaftlich begründete und aus praktischen Erfahrungen abgeleitete Werte mit medizinischer oder naturwissenschaftlicher Indikation. Sie berücksichtigen nicht die technische Realisierbarkeit.

Schadstoff

Immissions-
werte
TA Luft
MIK-
Werte
VDI 2310
Leitwerte
WHO
Grenz- und
Zielwerte
39. BImSchV
Richtwerte
Dt. Bäder-
verband
SO2
I1
 
I2
 
24 h
 
1 h
 
1/2 h
 
10 min
50
-
125m
350l
-
-
-
-
300
-
1000
-
-
-
20
-
-
500
-
-
125m
350l
-
-
-
-
-
-
-
-
NO2
I1
 
I2
 
24 h
 
1 h
 
1/2 h
40
-
-
200c
-
20
-
50
-
-
40
-
-
200
-
40
-
-
200c
-
15 - 34b
30 - 50b
-
-
-
O3
I1
 
I2
 
8 h
 
1 h
 
1/2 h
-
-
-
-
-
-
-
100
-
120
-
-
100
-
-
-
-
120o
180/ 240k
-
-
-
-
-
-
PM10
I1
 
I2
 
24 h
 
1 h
40
-
50i
-
75f
-
150/ 250e,f
500f
20
-
50
-
40
-
50i
-
15 - 24b
30 - 48b
-
-
PM2,5
I1
 
24 h
-
-
-
-
10
25
25n
-
-
-
CO
I1
 
I2
 
24 h
 
8 h
 
1/2 h
-
-
-
-
-
10000
-
10000
-
50000
-
-
-
-
-
-
-
-
10000
-
-
-
-
-
-
Benzol
I1
 
I2
5
-
-
-
-
-
5
-
4 - 5
8 - 10


Tab. 2/5: Grenz- und Richtwerte in µg/m³ mit Erläuterungen
 
I1: arithmetischer Jahresmittelwert                         
I2: 98- Perzentil bei Messdauer 1 Jahr (d.h. 2% der Messwerte liegen oberhalb des I2-Wertes)
b je nach Ortsbereich; I2-Werte als 14-Tage Mittelwerte
c 18 zugelassene Überschreitungen pro Jahr
d Kriterium gilt nur für 2 aufeinanderfolgende Werte
e an aufeinanderfolgenden Tagen bzw. einmalige Exposition
f Gesamtstaub
i 35 zugelassene Überschreitungen pro Jahr
k 180: Schwellenwert für Unterrichtung der Bevölkerung
240: Schwellenwert für Auslösung des Alarmsystems
l 24 zugelassene Überschreitungen pro Jahr
m 3 zugelassene Überschreitungen pro Jahr
n Zielwert bis 1.1.2015
o höchstens 25 Überschreitungen pro Jahr

Download: Tabelle Grenz und Richtwerte (2012) (pdf)