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Vorwort
Inhalt
1.Das Klima als öffentlicher Belang in der Bau­­leit­­planung
2.Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
2.1Allgemeines
2.2Urbaner Wärmehaushalt
2.3Urbane Wärmeinsel
2.4Feuchte/Niederschlag/Vegetation
2.5Wind
2.6Bioklima
2.7Luftaustausch
2.8Schadstoffemissionen
2.8.1Der Verkehr als Schadstoffquelle
2.8.2Rechnerische Abschätzung der Verkehrsimmissionen
2.9Schadstoffbelastungen und Grenzwerte
2.9.1Grenz-/Beurteilungswerte
2.10Schadstoffwirkung
2.11Der Klimawandel
2.11.1Klimawandel in Deutschland
2.11.2Vermeidung des Klimawandels
2.11.3Anpassung an den Klimawandel
3.Energiebewusste Bauleitplanung
4.Methoden der Informations­­­gewinnung für die Planung (Messungen, Windkanal, Numerische Modellierung)
5.Klima- und Lufthygienekarten als Hilfsmittel in der Bauleitplanung
(Beispiel: Klimaatlas Verband Region Stuttgart)
6.Empfehlungen für die Planung
7.Literaturverzeichnis
8.Thematische Websites
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CHARAKTERISTIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN DES STADTKLIMAS
   
 2.11.2 Vermeidung des Klimawandels

In internationalen Vereinbarungen wurden Vereinbarungen zur Vermeidung des Klimawandels getroffen. Als Folge der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben mehr als 192 Staaten eine Klimarahmenkonvention ratifiziert, mit der sich die Vertragsstaaten verpflichten, die Stabilisierung der Treibhausgase auf einem Niveau zu erreichen, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Im Juni 2012 fand mit Rio +20 erneut ein Gipfeltreffen in Brasilien statt, das unter dem Titel "Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung" lief. Diese Rio-Ziele wurden in weiteren Konferenzen, so 1997 in Kyoto, konkretisiert. Das Kyoto-Protokoll setzte verbindliche Reduktionen der Treibhausgase bis 2012 vor. Die Vertragsstaaten haben inzwischen einen Fahrplan über Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode vereinbart. Mit dem Vertragswerk der Konferenz von Rio haben sich die Unterzeichnerstaaten, so auch Deutschland, für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Sie haben sich ausdrücklich verpflichtet, auch auf kommunaler Ebene eine "lokale Agenda 21" anzustoßen. Lokale Agenda 21 bedeutet frei übersetzt: Was zu tun ist auf lokaler Ebene, um im 21. Jahrhundert die Zukunft unserer Kinder zu sichern.

Folglich sind Städte und Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgerufen, der Bedrohung durch den Treibhauseffekt entgegenzutreten. Das weitere Ansteigen der klimaschädlichen Emissionen, die zum Großteil durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, muss verhindert werden. Städte und ihre Einwohner spielen bei der Reduzierung der Treibhausgase eine bedeutende Rolle. Hier gibt es erhebliche Potentiale, diese Gase zu mindern. Dies betrifft insbesondere den Raumwärmebereich und den Verkehrssektor (Abb. 2/29).

Viele größere Städte haben inzwischen Klimaschutzkonzepte erarbeitet. So hat auch die Landeshauptstadt Stuttgart ein Klimaschutzkonzept (Abb. 2/29a) entwickeln lassen (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART, 1997), das umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz enthält.

Mit Bezug zur Planung sind insbesondere zu nennen:

  • Verkehrsreduzierende Bauleitplanung
  • Förderung des Radverkehrs
  • Städtische Parkraumkonzepte
  • Siedlungsstrukturelle Maßnahmen
  • Energiebewusste Bauleitplanung
  • Förderung der Niedrigenergiehausbauweise
  • Förderung der Nahwärmeversorgung aus Blockheizkraftwerken
  • Planung von Standorten für Windenergieanlagen

    Wirksamer Klimaschutz verlangt von allen Beteiligten Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht, um Maßnahmenkonzepte nicht nur zu entwickeln sondern auch umzusetzen.
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    Abb. 2/29: CO2-Entwicklung in Stuttgart
     
    Abb. 2/29a: KLIKS-Logo, Klimaschutzkonzept Stuttgart

    Weitere Infos zu KLIKS unter:
    www.stadtklima-stuttgart.de