Deutsch      Englisch       

Home
Vorwort
Inhalt
1.Das Klima als öffentlicher Belang in der Bau­­leit­­planung
2.Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
3.Energiebewusste Bauleitplanung
4.Methoden der Informations­­­gewinnung für die Planung (Messungen, Windkanal, Numerische Modellierung)
5.Klima- und Lufthygienekarten als Hilfsmittel in der Bauleitplanung
(Beispiel: Klimaatlas Verband Region Stuttgart)
6.Empfehlungen für die Planung
6.1Erhaltung und Gewinnung von Vegetationsflächen
6.1.1Landschafts- und Grünordnungsplan
6.1.2Maßzahlen zur Beschreibung der "grünen" Nutzung
6.1.3Vermeidung der Bodenversiegelung durch Grün- und Wasserflächen
6.1.4Dachbegrünung
6.1.5Fassadenbegrünung
6.2Sicherung des lokalen Luftaustausches
6.2.1Kaltluftentstehung
6.2.2Frischluftzufuhr
6.2.3Grünzüge
6.2.4Günstige Siedlungs- und Bebauungsformen
6.3Maßnahmen zur Luftreinhaltung
6.3.1Bereich Gewerbe und Industrie
6.3.2Bereich Hausbrand
6.3.3Bereich Verkehr
6.4Planungsbezogene Stadtklimauntersuchungen
7.Literaturverzeichnis
8.Thematische Websites
Impressum
Download
 
EMPFEHLUNGEN FüR DIE PLANUNG
   
 6.3.3 Bereich Verkehr

Verkehrsplanung

Maßnahmen der Verkehrsplanung wie die Herausnahme von Durchgangsverkehr aus Wohngebieten, Umgehungsstraßen im Falle belasteter Ortsdurchfahrten, Tempolimits, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Rad- und Fußgängerverkehrs, also des so genannten Umweltverbundes tragen zur Herabsetzung der Luftbelastung bei.

Die Zusammenhänge zwischen Tempolimit und den kraftfahrzeugbedingten Emissionen gehen aus Abschnitt 2.8.2 hervor.

In Abbildung 6/31 wird der Gesichtspunkt verkehrsberuhigter städtischer Zonen durch die Bündelungsfunktion von Hauptstraßen mit angrenzender abschirmender Bebauung und unterirdischer Parkierungserschließung hervorgehoben.

Da im Bereich stark befahrener Straßen von Nutzungseinschränkungen auszugehen ist, macht die Planung bzw. die entsprechende bebauungsplanmäßige Festsetzung von Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als etwa 10 000 Kfz/24 h eine Ermittlung der Abgas-Immissionsbelastung für den straßennahen Bereich erforderlich. Die für Immissionsprognosen zur Verfügung stehenden Werkzeuge sind Gegenstand der Abschnitte 4.3.3 bis 4.3.6.

Bewertung der Abgasimmissionsbelastung

Für die Bewertung der berechneten Schadstoffbelastung von Straßen oder in Straßenräumen sind im Hinblick auf planerische Maßnahmen die schon bestehende Vorbelastung sowie die beabsichtigte Nutzung in der Nachbarschaft der Straße bedeutsam. Auch wird man bei Planungssituationen im bestehenden innerstädtischen Verkehrsnetz möglicherweise zu einer anderen Bewertung kommen als im Falle einer Neuplanung von Straße und Wohngebiet, etwa im Zuge einer künftigen Ortsumfahrung. Eine große Bedeutung auf die Abgasbelastung hat die Straßenbreite, so ist bei einer Verdoppelung der Straßenbreite, mit einer Halbierung der Immissionsbelastung auszugehen.

Insbesondere bei Neuplanungen von Wohngebieten sollten zur Beurteilung die Vorsorge-Werte der  WHO herangezogen werden (vgl. dazu Abschnitt 2.9). Bei der Abwägung über die Zulassung von Wohnnutzung, die gerade in Besonderen Wohngebieten (WB) erhalten oder fortentwickelt werden soll oder in Kerngebieten (MK) zur Stadtbelebung erwünscht ist, sind jedoch die Grenzwerte der 39. BImSchV im Hinblick auf erforderliche planerische Maßnahmen in jedem Fall zu berücksichtigen.

In der Praxis hat sich oft eine abgestufte Vorgehensweise bewährt: z.B. führt das Überschreiten von Vorsorgewerten zu einer planerischen Reaktion (Kennzeichnung im Bebauungsplan nach § 9 (5) 1. BauGB und individuelle Maßnahme). Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) sind als gravierende lufthygienische Befunde im Rahmen der Bauleitplanung jedoch immer noch "der Abwägung zugänglich". Grenzwertüberschreitungen in einem Planungsgebiet sind danach in begründeten Fällen möglich. Dann ist allerdings darzulegen, durch welche Maßnahmen (auch außerhalb des Plangebietes) eine Verbesserung erreicht werden kann. Eine Planungsentscheidung für künftige Wohnnutzung dürfte unter diesen Bedingungen jedoch in der Regel fragwürdig sein, da ja bei Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gesunde Wohnverhältnisse in diesen Bereichen grundsätzlich in Frage gestellt werden müssen.

Bei Überschreiten der Grenzwerte der 39. BImSchV sind unabhängig davon Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristige Maßnahmen (Aktionspläne) aufzustellen.

Immissionsmindernde Einflüsse

Die kraftfahrzeugbedingten Schadstoffkonzentrationen nehmen mit zunehmender Entfernung zu einer Straße in der Regel stark ab. Diese Abnahme gilt mit Einschränkungen auch für das Stickstoffdioxid. Da die von der Straße ausgehende Lärmbelastung ebenfalls mit der Entfernung abnimmt, ist bei sensiblen Nutzungen (Wohnen, Erholung etc.) durch entsprechende Schutzabstände sicherzustellen, dass sowohl die Lärmschutzanforderungen als auch die oben genannten Immissionskriterien der 39. BImSchV als Mindestanforderungen eingehalten werden.

In Straßenschluchten mit enger Randbebauung ergeben sich keine Möglichkeiten für Schutzabstände. Auch Immissionsschutzeinrichtungen wie Lärmschutzwälle und -wände sowie dichte Bepflanzungen scheiden hier als ansonsten durchaus wirksame Abhilfemaßnahmen gegen die Abgasbelastung aus. Dafür bewirkt geschlossene Randbebauung eine erhebliche Belastungsreduktion auf der straßenabgewandten Seite sowie im Bereich der Hinterbebauung. Auch in den oberen Geschossen der Straßenrandbebauung ergeben sich i.d.R. geringere Immissionsbelastungen als unten in der Straße.

Anpflanzungen als Immissionsschutz

Die Minderung von Schadstoffen durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern kommt zum einen durch die mechanische Filterwirkung der Pflanzen zustande (Schwerkraftabscheidung), was sich insbesondere bei staub- oder tröpfchenförmigen Schadstoffen auswirkt, und zum anderen durch die Veränderung des Windfeldes. Empfehlenswert ist eine Gehölzpflanzung aus einem Gemisch von Laub- und Nadelgehölzen, wie sie in der Abbildung 6/32 dargestellt ist. Allerdings zeigen neuere Untersuchungen (WAGNER, 2012), dass biogenes Isopren in urbanen Räumen an sonnigen Tagen mit hohen Temperaturen eine wichtige Ozonvorläufersubstanz darstellt. Da klimawandelbedingt in Zukunft mit häufigeren stabilen Hochdruckwetterlagen im Sommer zu rechnen ist, sollte darauf geachtet werden, nicht Isopren emittierende Baumarten bei Neu-/ Ersatzanpflanzungen zu bevorzugen.

Insgesamt unterscheidet sich damit der Einfluss von Anpflanzungen auf die Verbesserung der Immissionssituation bei Schadstoffen an Straßen von der Möglichkeit, durch Vegetation Schallminderung an Straßen zu bewirken (STÄDTEBAULICHE LÄRMFIBEL, 2013).

Rechtliche Grundlagen (Immissionsschutz)

Nach § 9 (1) 24. BauGB können im Bebauungsplan festgesetzt werden "die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen."

Nach § 9 (5) 1. BauGB sollen im Bebauungsplan Flächen gekennzeichnet werden, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind.

Beispiel einer Festsetzung nach § 9 (1) 24. BauGB:

"In den mit "L" gekennzeichneten Flächen sind Aufenthaltsräume von Wohnungen nur dann zulässig, wenn sie ausschließlich von der straßenabgewandten Gebäudeseite belüftet werden."

Eine andere Festsetzungsmöglichkeit:

"MK3: Kerngebiet nach § 7 BauNVO; Wohnungen sind ab dem dritten Obergeschoss zulässig (§ 7 (2) 7. BauNVO)."

Kennzeichnung:

Wenn die Konfliktbewältigung der Ausgestaltung bei den Einzelvorhaben überlassen werden kann, kommt eine Kennzeichnung als Fläche, bei deren Bebauung Vorkehrungen gegen Verkehrslärm und Kfz-Abgasimmissionen zu treffen sind, gemäß § 9 (5) BauGB in Betracht.

 
 
 
Abb. 6/31: Maßnahmen der Verkehrsplanung
 
Abb. 6/32: Gehölzpflanzung aus Laub- und Nadelhölzern; Reduzierung der Immissionen möglich