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Bei einer klimagerechten Bauleitplanung gilt es, Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge in der Planungspraxis konsequent umzusetzen. Dies kann mit Beschränkung auf den jeweiligen örtlichen Geltungsbereich nur mit dem im Baugesetzbuch vorgesehenen Rechtsinstrumenten erfolgen, speziell mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan, den rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie durch Vereinbarungen in einem "Städtebaulichen Vertrag". Nicht rechtsverbindliche aber hilfreiche strategische Instrumente sind Rahmenplanungen in denen auch klimatisch zusammenhängende Gebiete betrachtet und "überplant" werden können oder die gezielte Betrachtung von bestehenden Bauflächen, die brach gefallen sind oder aus anderen Gründen einer veränderten Nutzung zugeführt werden sollen.
(LANDESHAUPTSTADT STUTTGART (2010), Heft 3/2010 und KAPP, REUTER (2011)) Da die Ausbildung des Stadtklimas wie im Kapitel 2 dargestellt, überwiegend auf der Umwandlung von Vegetationsflächen zur gebauten Stadt beruht, liegt in der Erhaltung und Wiedergewinnung der natürlichen Vegetation ein Schwerpunkt klimagerechter Stadtplanung. |
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