Deutsch      Englisch       

Home
Vorwort
Inhalt
1.Das Klima als öffentlicher Belang in der Bau­­leit­­planung
2.Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
3.Energiebewusste Bauleitplanung
3.1Allgemeines
3.2Die Sonne als Energiequelle
3.2.1Globalstrahlung
3.2.2Sonnengeometrie
3.2.3Hilfsmittel zur Untersuchung der Besonnungsverhältnisse
3.2.4Tageslichtbeleuchtung
3.3Die Lufttemperatur als Einflussgröße energiebewusster Planung
3.3.1Kennwerte zur Beschreibung des thermischen Niveaus
3.3.2Lokalklimatische Gesichtspunkte
3.4Der Wind als Einfluss­größe energiebewusster Planung
3.4.1Windstatistik
3.4.2Folgerungen aus der Windstatistik
3.4.3Windzunahme mit der Höhe
4.Methoden der Informations­­­gewinnung für die Planung (Messungen, Windkanal, Numerische Modellierung)
5.Klima- und Lufthygienekarten als Hilfsmittel in der Bauleitplanung
(Beispiel: Klimaatlas Verband Region Stuttgart)
6.Empfehlungen für die Planung
7.Literaturverzeichnis
8.Thematische Websites
Impressum
Download
 
ENERGIEBEWUSSTE BAULEITPLANUNG
   
 3.2.4 Tageslichtbeleuchtung

Beleuchtungsstärke

Eine angemessene Tageslichtbeleuchtung unserer Aufenthaltsräume beeinflusst das Wohlbefinden nachhaltig positiv. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Arbeitsräume. Natürliches Tageslicht hat komplexe physische und psychische Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, es wirkt sich auf die Produktivität am Arbeitsplatz aus und kann nicht unerheblichen Beitrag zur Senkung der Energiekosten leisten.

Es gibt jedoch Defizite in der sachgerechten Kontrolle und Umsetzung dieser normativ geregelten Anforderungen. Als Folgen sind die Beeinträchtigung der Helligkeit in den Wohnräumen, eine behinderte Sichtverbindung nach Außen und damit verminderte Wohnqualität für die Bewohner zu nennen.

Gründe für die Nichtbeachtung dieser Anforderungen sind häufig die Unkenntnis der entsprechenden Normen und die Kompliziertheit der dort vorgegebenen Nachweisverfahren (LANDESAMT FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES MECKLENBERG-VORPOMMERN, 2007).

Tageslichtbeleuchtung im städtebaulichen Sinn meint die Versorgung der Gebäude und der nicht bebauten Flächen mit Tageslicht auch bei bedecktem Himmel. Im Unterschied zur Besonnung geht es hier um ungerichtetes, diffuses Tageslicht. Dabei betrachtet man den vollständig bedeckten Himmel als Lichtquelle, der von der Sonne um so mehr erhellt wird, desto höher sie steht. Das diffuse Tageslicht ist unabhängig von der Himmelsrichtung und damit auch unabhängig von der Orientierung der Fenster.

Die Beleuchtungsstärke ist das Maß für den auf eine Fläche fallenden Lichtstrom. Die Maßeinheit ist das Lux (= 1 Lumen/m²).

Im Freien schwanken die Beleuchtungsstärken je nach Tages- und Jahreszeit zwischen 0 und 100000 Lux. (Wenn die Sonne 20° hoch steht, sind bei bedecktem Himmel und freiem Horizont als horizontale Beleuchtungsstärke ca. 11000 Lux zu erwarten.)

Tageslichtquotient

An einem Punkt in einem Zimmer herrscht je nach der Fenstergröße und -lage, Verbauung, Farbe der Wände und je nach Möblierung usw. bei bedecktem Himmel stets der gleiche Prozentsatz der gesamten Horizontalbeleuchtung bei freiem Horizont. Diesen konstanten Prozentsatz bezeichnet man als Tageslichtquotient (in Prozent).

Der Außenreflexionsanteil trägt mit ca. 10% nur wenig zur Beleuchtungsstärke im Raum bei. Eine Ausnahme bilden weiße Außenflächen direkt vor dem Fenster. Der Innenreflexionsanteil erhellt besonders die rückwärtige Raumhälfte, sofern der Raum mit hellen Flächen ausgestattet ist. Der Himmelslichtanteil leistet jedoch den weitaus größten Beitrag zur Raumhelligkeit.

Die DIN 5034-1 "Tageslicht in Innenräumen, Teil 1 Allgemeine Anforderungen" beschreibt die Ziele und genauen Forderungen an die Tageslichtbeleuchtung. Das Maß ist der Tageslichtquotient.

Die Helligkeit z. B. in Wohnräumen (und Arbeitsräumen, die von dem durch die Fenster eindringenden Tageslicht erzeugt wird, ist ausreichen, wenn der Tageslichtquotient auf einer horizontalen Bezugsebene, gemessen in 0,85 m über dem Fußboden in halber Raumtiefe und 1 m Abstand von den Seitenwänden mindestens 0,9 % im Mittel, und am ungünstigsten Punkt wenigstens 0,75 % beträgt.

Die DIN 5034-3 "Tageslicht in Innenräumen, Teil 3 Berechnung" enthält die umfangreichen geometrischen Zusammenhänge und Berechnungsalgorithmen zur Berechnung des Tageslichtquotienten.

Eine optimale Tageslichtbeleuchtung und damit Einsparungsmöglichkeit für Lichtstrom bieten hochreichende Fenster, Oberlichter, Dachlaternen und Shed-Dächer.

Die bauordnungsrechtlich festgelegten Mindestabstände zwischen benachbarten Gebäuden tragen lediglich dem Gesichtspunkt ausreichender Tageslichtbeleuchtung Rechnung. Für Wohnnutzung ist allerdings davon auszugehen, dass nicht nur eine ausreichende, sondern eine gute Tageslichtbeleuchtung angestrebt wird. Somit geht es in der planerischen Abwägung keineswegs nur um die Vermeidung unzumutbarer Verhältnisse.

Der Wechsel von hellen und schattigen Straßen und Plätzen, der durch die Anordnung der Gebäude bewirkt wird, ist ein wesentliches Merkmal städtebaulicher Gestaltung. Dazu sind die Gebäude ihrerseits in unterschiedlichem Maße auf Tageshelligkeit angewiesen, was unter Umständen größere Bebauungsabstände und entsprechend gestaffelte Bebauungshöhen erfordert.